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LG Cottbus, 01.08.2018 - 1 O 124/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Zustandekommen Stromlieferungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.08.2018 - 1 O 124/15
- OLG Brandenburg, 29.01.2020 - 7 U 136/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Itzehoe, 26.10.2015 - 3 O 157/15
Auszug aus LG Cottbus, 01.08.2018 - 1 O 124/15
Aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Cottbus vom 21. Dezember 2015 - 3 O 157/15 - stand der Beklagten eine Forderung gegen die Klägerin in Höhe von 2.594,90 Euro zu.Die Klägerin hat mit der hier geltend gemachten Forderung durch Schreiben ihres Bevollmächtigten vom 2. März 2016 gegen die Forderung der Beklagten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Cottbus vom 21. Dezember 2015 - 3 O 157/15 - die Aufrechnung erklärt.
- OLG Brandenburg, 29.01.2020 - 7 U 136/18
Anspruch aus einem Energielieferungsvertrag
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus - Az. 1 O 124/15 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.479,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 516, 25 EUR für die Zeit vom 27.08.2015 bis zum 02.03.2016, aus weiteren 10.384,65 EUR seit dem 27.08.2015 und aus weiteren 7.094,36 EUR seit dem 15.05.2016 zu zahlen.